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BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 21.12.1920 - II 1214/20
1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit …
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 34, 134; 55, 129, 138; 59, 414, 417; 65, 358)ist Tateinheit zwischen § 185 und § 186 StGB möglich, wenn eine veröffentlichte Kundgebung dieselbe Person durch die eine Äußerung wörtlich beleidigt (§ 185 StGB) und über sie in einer anderen Äußerung eine ehrenrührige Tatsache behauptet (§ 186 StGB). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Nach dieser Vorschrift müssen die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und so genau angegeben werden, daß das Revisionsgericht auf Grund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52]. - BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
Nachfolgeorganisation der SRP - Erklärung einer Organisation, ausschließlich im …
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Die Feststellung des Landgerichts, daß mit dem "Staat Adenauers" im Falle II 10 und mit "Westdeutschland" in den Fällen II 15 und 17 und mit "Militaristenrepublik" im Falle II 16 die Bundesrepublik in ihrer freiheitlichen, demokratischen Ordnung gemeint ist, ist tatsächlicher Art und deshalb für das Revisionsgericht bindend (vgl hierzu RG JW 1926, 2755; BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]).
- RG, 12.11.1925 - II 447/25
1. Kommt es für die Zulässigkeit der Interessenwahrung (§ 193 StGB.) darauf an, …
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 34, 134; 55, 129, 138; 59, 414, 417; 65, 358)ist Tateinheit zwischen § 185 und § 186 StGB möglich, wenn eine veröffentlichte Kundgebung dieselbe Person durch die eine Äußerung wörtlich beleidigt (§ 185 StGB) und über sie in einer anderen Äußerung eine ehrenrührige Tatsache behauptet (§ 186 StGB). - RG, 28.02.1938 - 2 D 866/37
1. Zum Begriffe der böswilligen Vernachlässigung (§ 223 b StGB.). 2. Zum inneren …
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Er hat sie dennoch aufgestellt wegen seiner "ausgesprochen feindseligen Gesinnung gegenüber der Bundesrepublik" Hierin liegt eine Verwerflichkeit in der Haltung des Angeklagten, die böswillig im Sinne des § 96 Abs. 1 StGB ist (vgl RGSt 48, 174; 72, 118; 66, 139). - RG, 12.02.1901 - 4568/00
Kann in der Abfassung und Ubersendung eines Schriftstückes, dessen Inhalt für …
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 34, 134; 55, 129, 138; 59, 414, 417; 65, 358)ist Tateinheit zwischen § 185 und § 186 StGB möglich, wenn eine veröffentlichte Kundgebung dieselbe Person durch die eine Äußerung wörtlich beleidigt (§ 185 StGB) und über sie in einer anderen Äußerung eine ehrenrührige Tatsache behauptet (§ 186 StGB). - RG, 19.02.1932 - I 1493/31
Zu den Begriffen der Beschimpfung und der Böswilligkeit im § 5 Nr. 1 des Gesetzes …
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Er hat sie dennoch aufgestellt wegen seiner "ausgesprochen feindseligen Gesinnung gegenüber der Bundesrepublik" Hierin liegt eine Verwerflichkeit in der Haltung des Angeklagten, die böswillig im Sinne des § 96 Abs. 1 StGB ist (vgl RGSt 48, 174; 72, 118; 66, 139). - RG, 25.09.1931 - I 670/31
Wann können die Vergehen nach § 185 und § 186 StGB. tateinheitlich …
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 34, 134; 55, 129, 138; 59, 414, 417; 65, 358)ist Tateinheit zwischen § 185 und § 186 StGB möglich, wenn eine veröffentlichte Kundgebung dieselbe Person durch die eine Äußerung wörtlich beleidigt (§ 185 StGB) und über sie in einer anderen Äußerung eine ehrenrührige Tatsache behauptet (§ 186 StGB). - RG, 24.02.1914 - IV 1197/13
Wann ist eine Majestätsbeleidigung böswillig und mit Überlegung begangen?
Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Er hat sie dennoch aufgestellt wegen seiner "ausgesprochen feindseligen Gesinnung gegenüber der Bundesrepublik" Hierin liegt eine Verwerflichkeit in der Haltung des Angeklagten, die böswillig im Sinne des § 96 Abs. 1 StGB ist (vgl RGSt 48, 174; 72, 118; 66, 139).